
Zuwendungs-
management
Erfassen und bearbeiten Sie Sachbezüge, Incentives und Veranstaltungen nach § 37b/§ 40 Abs. 2 EStG effizient in einem zentralen Tool: automatische Steuerberechnung, Self-Service-Portal und vollständige Dokumentation.
Sachbezüge effizient managen
Sachbezüge zu dokumentieren und nach geltendem Steuerrecht zu behandeln gehört zu den Pflichtübungen in deutschen HR und Steuerabteilungen. Mit dem INFOLOG Zuwendungsmanagement etablieren Sie einen sicheren und effizienten Prozess für die Erfassung von Sachbezügen und die anschließende Berechnung der steuerlichen Auswirkungen nach § 37b, § 40 Abs. 2 EstG, Berücksichtigung von Sachbezugsfreigrenzen u. s. w. Damit wird der gesamte Prozess strukturiert und revisionssicher in einem zentralen System abgebildet.
Auf einen Blick:
✔ Einfache Erfassung: Team-Assistenten und Event-Teams können Sachbezüge und Veranstaltungskosten schnell, intuitiv und ohne steuerliche Vorkenntnisse eingeben.
✔ Automatische Steuerberechnung: Ermittlung der steuerlichen Auswirkungen zu verschiedenen Zeitpunkten (Planungsphase, Hochrechnung im Monat, nach Periodenabschluss, am Jahresende)
✔ Flexible Einsatzmöglichkeiten: Erfassung von Veranstaltungen, Mitarbeitergeschenken und sonstigen Incentives in einer zentralen Plattform.
✔ Compliance & Dokumentation: Alle steuerlich relevanten Daten werden revisionssicher erfasst und die steuerlichen Auswirkungen werden nach aktuellem Steuerrecht berechnet. Alle Daten können bei Prüfungen digital bereitgestellt werden (Z1 & Z3 Zugriff).
✔ Nahtlose Integration: Automatisierter LSt-Datenexport an HR- und Entgelt-Systeme sowie Reports für die USt-Berichtigung. Verschiedene Prozessintegrationen mit Buchhaltung möglich.
Ob Firmenevents, Incentive-Programme oder persönliche Geschenke – etablieren Sie mit dem INFOLOG Zuwendungsmanagement einen strukturierten und sicheren Prozess, um alle relevanten steuerlichen Daten zuverlässig zu dokumentieren.
INFOLOG TAX SUITE
Ertragsteuern
Tax Reporting Steuerdeklaration
Indirekte Steuern
Speziallösungen
Modular. Flexibel. Vernetzt.
Alle Vorteile auf einen Blick
- Abbildung des kompletten Zuwendungsmanagements in einem Tool
- Gewährleistung der Compliance bei der Anwendung der gesetzlichen Regelungen
- Nutzung von Freibeträgen und Freigrenzen sowie Überwachung der Grenzwerte
- Einfache Erfassung von Veranstaltungen und Einzelzuwendungen durch vordefinierbare Kostenarten, Veranstaltungstypen und Ausfüllhilfen
- Verknüpfung der Zuwendungen mit den Empfängern
- Upload für größere Datenmengen (Mitarbeiterstamm, Teilnehmerlisten, Buchungen etc.)
- Prozessunterstützung durch definierten Workflow mit Statusüberwachung und Mailing-System
- Alle Prozessbeteiligten arbeiten mit demselben Tool
- Self-Service-Benutzerkonzept für eine große Anzahl von zuwendenden Personen
- Spezielle Prüfungsrolle ermöglicht digitale Prüfung der Daten
- Moderne Web-Anwendung mit einfacher Einbindung ins Unternehmensnetz
- Nutzung entweder in der unternehmenseigenen IT-Landschaft oder als gehostete Lösung „aus einer Hand“
- Optionale Integration mit weiteren Anwendungen der INFOLOG TAX SUITE
- Betriebsveranstaltungen nach § 40 Abs. 2 EstG z. B. Weihnachtsfeiern, Betriebsfeiern
- Veranstaltungen nach § 37b EstG z. B. Marketingveranstaltungen, Incentives
- Mischveranstaltungen mit dienstlichem und privatem Anteil
- Individuelle Vorgaben durch Steuern/HR
- Allgemeine Zuwendungen/Sachbezüge
z. B. Gutscheine, Eintrittskarten - Zuwendungen nach § 40 Abs. 2 EStG
z. B. Internetzuschüsse, Erholungsbeihilfen - Sonstige Zuwendungen nach § 37b EStG
z. B. Geschenke - Individuelle Vorgaben durch Steuern/HR
Häufige Fragen zu Zuwendungen nach §37b
Welche Zuwendungen können nach § 37b EStG pauschal versteuert werden?
Nicht jede Zuwendung fällt automatisch unter § 37b EStG. Die Vorschrift betrifft vor allem Sachzuwendungen an Geschäftsfreunde sowie an eigene Arbeitnehmer, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen beispielsweise Geschenke, Einladungen zu Veranstaltungen, Incentives oder andere geldwerte Vorteile. Die Entscheidung, ob eine Pauschalversteuerung zulässig oder sinnvoll ist, hängt jedoch immer von der Art der Zuwendung, dem Empfängerkreis und möglichen Ausnahmen ab. Deshalb sollten Unternehmen sämtliche Zuwendungen strukturiert erfassen und steuerlich bewerten, bevor sie eine Pauschalbesteuerung anwenden.
Warum ist die Dokumentation von Zuwendungen für Betriebsprüfungen so wichtig?
Betriebsprüfungen konzentrieren sich häufig darauf, ob Zuwendungen vollständig erfasst, korrekt bewertet und steuerlich richtig behandelt wurden. Dabei werden insbesondere die Art der Zuwendung, der Empfänger, die Höhe, der Anlass sowie die gewählte Besteuerungsform nachvollzogen. Eine lückenlose Dokumentation erleichtert den Nachweis gegenüber der Finanzverwaltung erheblich und reduziert den Aufwand während einer Prüfung. Gleichzeitig können Unternehmen jederzeit nachvollziehen, warum eine bestimmte steuerliche Behandlung gewählt wurde.
Welche Herausforderungen entstehen bei der Besteuerung von Zuwendungen in großen Unternehmen?
In größeren Unternehmen werden Zuwendungen häufig dezentral durch unterschiedliche Fachbereiche organisiert – etwa Vertrieb, Marketing, Einkauf oder Personal. Dadurch entstehen zahlreiche Einzelvorgänge mit unterschiedlichen steuerlichen Regelungen, Freigrenzen und Empfängergruppen. Die größte Herausforderung besteht darin, alle relevanten Informationen konsistent zusammenzuführen und steuerlich korrekt zu beurteilen. Nur wenn sämtliche Zuwendungen zentral dokumentiert und nach einheitlichen Kriterien bewertet werden, lassen sich Doppelmeldungen, fehlerhafte Besteuerungen und unnötige Risiken bei Betriebsprüfungen vermeiden.
